Mieter helfen Mietern - Umzug

UMZUG STEHT VOR DER TÜR
Auf was ich achten sollte?

Mieter helfen Mietern - Umzug

MIETERHÖHUNG
Muss ich zustimmen?

Mieter helfen Mietern - Umzug

BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG
Jede zweite Abrechnung ist falsch

Mieter helfen Mietern - Umzug

MODERNISIERUNG
Was muss ich dulden?

Mieter helfen Mietern - Umzug

MÄNGEL
Was beanstande ich richtig?

Wir freuen uns über Ihr Interesse an
MIETER HELFEN MIETERN

Wir sind ein Münchner Mieterverein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, Mieterinnen und Mietern von Wohnungen fachkundig und schnell zu helfen und rechtlich zu beraten.

Der Verein wurde 1982 gegründet, hat seinen Sitz in München und ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein versteht seinen Zweck als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig und dient der Verbraucherberatung. Jeder kann bei uns Mitglied werden und damit die vielfältigen Beratungs- und Hilfsangebote unseres Vereins in Anspruch nehmen.

 

Informationen zur Mietberatung

 

Die Geschäftsstelle ist zu den Bürozeiten für den persönlichen Besuch geöffnet.

 

Der Kontakt zu den Rechtsberatern kann per Telefon, Mail oder über das Online-Beratungsformular stattfinden.

 

Sonderberatungstermine (z.B. zur Prüfung einer Nebenkostenabrechnung) können je nach Wunsch telefonisch oder persönlich vor Ort stattfinden, jeweils immer nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung beim zuständigen Anwalt.Für diese Termine müssen die notwendigen Unterlagen in Kopie, zuvor per E-Mail /Post oder Fax an die Geschäftsstelle gesendet werden. Auch die persönliche Abgabe ist möglich.

 

Rechtstelefon ohne Terminvereinbarung:

Mo bis Do 14:00 bis 16:00 Uhr /

Mo, Mi und Fr 10:00 bis 12:00 Uhr

T: 089 – 444 88 222

 

Terminvereinbarung für Sonderberatung:

089 – 44 48 82-0 mit den Mitarbeiter*innen am Empfang.

Am Empfangstelefon werden auch alle Fragen bezüglich Mitgliedschaft, Beitragszahlung und Fragen allgemeiner Art beantwortet.

 

Bürozeiten:

Mo - Do: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Fr: 8:30 bis 14:00 Uhr

 

Außenberatungsstellen:

Folgende Beratungsstellen sind geöffnet:

Giesing: dienstags 18 bis 19 Uhr, Kolumbusstr. 33, im Alten- und Servicezentrum

Pasing: mittwochs 18 bis 19 Uhr, Bodenseestr. 4 b, im Alten-und Servicezentrum

Haidhausen: donnerstags 18 bis 19 Uhr, Weißenburger Str. 25

 

Informationen über Änderungen sind immer auf dieser Website zu finden oder telefonisch unter 089-44-48-82-0 zu erfahren.

 

 

 

 

 

 

 

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

Am Mittwoch, 3. April 2024, ist die Beratungsstelle in Pasing geschlossen.

 

 

 

 

 

Am Donnerstag, 11. April 2024, ist die Beratungsstelle in Haidhausen geschlossen.

 

 

Unterstützung für unser Empfangstelefon gesucht

Für eine anspruchsvolle, interessante Telefontätigkeit am Empfang und für kleinere Büroarbeiten suchen wir ab sofort und längerfristig Unterstützung auf Minijobbasis.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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Energie sparen – Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Im Mieterspiegel Heft2/22 informierten wir Sie über die steigenden Energiekosten und ihre Folgen und gaben Tipps, wie Energie beim Heizen sowie beim Warmwasserverbrauch gespart werden kann.

Tatsächlich müssen wir alle aufgrund der bereits gestiegenen Energiepreise und vor allem im Hinblick auf die von Politik und Wirtschaft prognostizierten weiteren erheblichen Preissteigerungen (es wird derzeit von einer Verdreifachung der erforderlichen Vorauszahlungen ausgegangen) ein besonderes Augenmerk auf die Einsparung von Energie und die Reduzierung von Kosten richten.

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Verlängerung der Mieterschutzverordnung für 203 bayerische Gemeinden bis Ende 2025

Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.

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