Ab 1.11.2015 gilt: Vermieterbescheinigung bei Umzug

Bei Bezug einer neuen Wohnung muss der Mieter umgehend der Meldebehörde den Wohnortwechsel melden, dies verlangt das Meldegesetz. Neu ab 1.November 2015 ist nun, dass der Meldebehörde dabei wieder eine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden muss.

 

Diese Bestätigung durch den Vermieter gab es früher schon einmal, wurde dann aber zwecks Bürokratieabbau im Jahr 2002 abgeschafft. Die Wiedereinführung soll zunehmende Scheinanmeldungen verhindern.
Die Bestätigung ist vom Vermieter auszufüllen und an den Mieter weiterzugeben. Dieser muss sich dann innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Bestätigung bei der Meldebehörde ummelden. Falls er das nicht tut, droht ein Bußgeld bis zu 1000 Euro. Dies gilt übrigens auch für Vermieter, die diese Bescheinigung nicht rechtzeitig oder gar nicht ausstellen.
Die Bestätigung enthält Name und Adresse des Vermieters, Anschrift der Wohnung, Namen des Mieters sowie das Datum des Ein-oder Auszugs. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter die erforderlichen Auskünfte zu geben. Der Vermieter ist übrigens berechtigt bei der Meldebehörde zu prüfen, ob die An-bzw. Abmeldung des Mieters ordnungsgemäß gemacht wurde.

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

 

  • Bitte beachten!
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  • Am Donnerstag, den 6. November 2025 entfällt die Abendberatung in Haidhausen.

 

 

 

Neues zur Mietpreisbremse

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

 

Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.

Diese wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen.

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Der neue Mietspiegel für München 2025

Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

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