UNSERE LEISTUNGEN

Unser Beratungssystem ist mehrstufig aufgebaut. Die Beratung findet in den Beratungsstellen statt.
Als Ergänzung stehen Ihnen das Rechts-Telefon sowie Sonderberatungs-Termine (nach Terminvereinbarung) tagsüber in unserer Geschäftsstelle bei besonderen Problemlagen zur Verfügung.

(Beachten Sie wegen eventueller Änderungen immer die Hinweise und Angaben auf dieser Webseite und in unserer Mitgliederzeitung!)


BERATUNGSSTELLEN (ohne Voranmeldung)

Bei all diesen Stellen kann man auch Mitglied werden und sich sofort beraten lassen.

In unseren Beratungsstellen werden Sie von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beraten – ohne Voranmeldung oder Terminvergabe. Die Vorteile: Eine Beratungsstelle liegt sicher auch in Ihrer Nähe und Sie erhalten dort schnell und unbürokratisch eine qualifizierte, juristische Beratung zu den angegebenen Zeiten. Die Beratungsstellen sind durch mehrere Anwälte besetzt. Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Mietvertrag, alle Unterlagen zu Ihrem Mietverhältnis (zeitlich geordnet) und den Mitgliedsausweis unseres Vereins mit. Manchmal sind mehrere Beratungen nötig, um Ihr Problem zu lösen. Sie sollten sich dann an die Person wenden, die mit Ihrem Fall schon befasst war. Rufen Sie vorher in der Geschäftsstelle an um zu erfahren, wann Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater wieder in der Beratungsstelle antreffen.



Dienstag 18.00 – 19.00 Uhr
Giesing Kolumbusstraße 33 im "Alten- und Servicezentrum"
(Rollstuhl geeignet)                                                                               
U-Bahn: Kolumbusplatz

Mittwoch 18.00 – 19.00 Uhr
Pasing Bodenseestr. 4 b  im "Alten- und Service-Zentrum"
(Rollstuhl geeignet)                                                                                 
S-Bahn: Pasing (Ausg. Bahnhofplatz)

Donnerstag 18.00 – 19.00 Uhr
Haidhausen Weißenburger Str. 25                                                        
S-, U-Bahn: Ostbahnhof

RECHTS-TELEFON (089) 44 48 82-22

Unter dieser Telefonnummer können Sie als Mitglied bei kleineren rechtlichen Fragen oder in dringenden Fällen zu den nachfolgend genannten Zeiten eine telefonische Kurzberatung ("Erste Hilfe") bekommen. Bitte halten Sie dafür Ihre Mitgliedsnummer und alle Mietunterlagen bereit.

Montag: 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag:            10.00 – 12.00 Uhr

ONLINE RECHTSBERATUNG ÜBER ONLINE-FORMULAR 

Einfache mietrechtliche Angelegenheiten und Fragen für eine schnelle Auskunft können über ein Web-Formular an uns gesendet werden. Geeignet sind Anliegen, die ohne Kenntnis von Unterlagen und ohne persönliche Rücksprache  beantwortet werden können.

SONDERBERATUNG HEIZ- UND NEBENKOSTEN

Falls Sie Ärger mit der Heiz- oder Nebenkostenabrechnung haben oder Zweifel bestehen, ob eine Nebenkostenerhöhung gerechtfertigt ist, erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (44 48 82-0) einen Sonderberatungstermin tagsüber in der Weißenburger Str. 25. Bringen Sie dazu den Mietvertrag sowie alle Miet- und Abrechnungsunterlagen mit.

SONDERBERATUNG (nur nach Überweisung)

Es gibt Fälle, in denen Ihr Rechtsproblem in den Stadtteilberatungsstellen nicht abschließend geklärt werden kann. Dann überweist Sie der/die Berater/in der Beratungsstelle an die Juristen der Geschäftsstelle. Dort erhalten Sie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (44 48 82-0) einen Sonderberatungstermin.

SCHRIFTVERKEHR

Ziel unserer Bemühungen ist es, Sie zu befähigen und zu ermutigen, Ihre Mietangelegenheiten so weit wie möglich selbst zu regeln. Falls es jedoch aus persönlichen oder taktischen Gründen erforderlich ist, übernehmen wir den Schriftverkehr; natürlich auch, wenn es Sprachprobleme gibt oder ein juristisch komplizierter Brief geschrieben werden muss. Besprechen Sie dies mit dem/der Berater/in in der Beratungsstelle. In diesen Fällen werden Sie von dort an die Juristen der Geschäftsstelle zur Sonderberatung überwiesen.

PROZESSKOSTENVERSICHERUNG

Lässt sich eine Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter vor- und außergerichtlich nicht regeln, bleibt oft nur der Gang zum Gericht. Und das kann teuer werden. Deshalb sind Sie als neu eintretendes Mitglied automatisch gegen die Kosten eines gerichtlichen Streits mit Ihrem Vermieter geschützt für Streitfälle, die nach Ablauf der 3-monatigen Wartezeit ab Eintrittsdatum entstehen. Für Sie fällt lediglich ein Eigenanteil von 10 %, mindestens aber € 75,– pro Versicherungsfall an. Befreit von unserer Prozesskostenversicherung ist, wer uns beim Eintritt in den Verein oder spätestens am dritten Werktag des darauf folgenden Monats eine bereits bestehende Miet-Rechtsschutzversicherung nachweist (Kopie der Versicherungspolice).

Hinweis: für den Versicherungsschutz ist Voraussetzung, dass das Mitglied die Wohnung selbst angemietet hat und bewohnt. Es sollte also immer derjenige Mitglied werden, der Hauptmieter der Wohnung ist.

MITGLIEDERZEITUNG UND MERKBLÄTTER

Als Mitglied bekommen Sie unsere Vereinszeitung kostenlos zugeschickt. Der "MieterSpiegel" berichtet über Wohnungspolitik und Mietrecht und hält Sie über die Arbeit unseres Vereins sowie das aktuelle Beratungsangebot auf dem Laufenden. In unseren kostenlosen Merkblättern wird ein abgegrenztes mietrechtliches Problem allgemeinverständlich dargestellt. Im Vordergrund stehen praktische Handlungsanleitungen. Musterbriefe geben Ihnen Formulierungshilfen für Ihre Schreiben an den Vermieter.

POLITISCHE INTERESSENSVERTRETUNG

Durch Ihre Mitgliedschaft bei MIETER HELFEN MIETERN schützen Sie sich und wahren Ihre Rechte. MHM ist regelmäßig, z.B. bei der Erstellung des Mietspiegels, Ansprechpartner der Stadt München. über Ihr aktuelles Mietproblem hinaus stärken Sie daher durch Ihre Mitgliedschaft auch unsere wohnungspolitische Arbeit und unterstützen Sie unsere Forderungen nach mehr Mieterschutz.

HAUSVERSAMMLUNGEN

Nach Absprache mit unseren Juristen können wir mit Ihnen allgemeine Informationsveranstaltungen für Hausgemeinschaften durchführen.

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

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  • Bitte beachten Sie die Änderung: unsere Geschäftsstelle ist ab sofort freitags zwischen 8:30 und 12:30 Uhr geöffnet.

 

 

Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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