PROZESSKOSTENVERSICHERUNG

MIETER HELFEN MIETERN bietet seinen Mitgliedern preiswerten Kostenschutz in mietrechtlichen Gerichtsstreitigkeiten mit dem Vermieter. Gegen Prozesskosten versichert sind alle Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN, die sich beim Verein schriftlich zu unserer Gruppen-Versicherung mit der Zürich Versicherung AG angemeldet haben.

Bitte bewahren Sie dieses Merkblatt gut auf und lesen Sie es noch einmal durch, bevor Sie Rechtsschutz beantragen.

Denken Sie auch daran, dass der Rechtsschutz erlischt, wenn Sie mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand sind.

1. WANN UND WOFÜR BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ?

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Gruppenvertrag und aus den "Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen" (ARB), die für alle Versicherungen gelten. Der Gruppenvertrag kann auf unserer Geschäftsstelle eingesehen werden; hier erhalten Sie auch die ARB. Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende:

1.1. Versicherungsobjekt ist die vom Mitglied selbst angemietete und bewohnte Wohneinheit (Einfamilienhaus, Wohnung oder Zimmer) unter der Mitgliedsadresse. Nicht versichert sind also gewerbliche Mietverhältnisse, Zweitwohnungen und Wohnungen, in denen das Mitglied nicht wohnt.

1.2. Versicherte Streitigkeiten sind die mietrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter. Nicht versichert sind Streitigkeiten mit Untermietern, Behörden, Maklern und Nachbarn.

1.3. Versicherte Personen sind die zur Rechtsschutzversicherung angemeldeten Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Mitversichert in demselben Prozess sind weitere Hauptmieter des Mietverhältnisses, wenn diese von demselben Anwalt vertreten werden. Die durch diese Personen entstehenden, geringfügigen Mehrkosten (Erhöhungsgebühr) sind allerdings nicht gedeckt. Die Mitversicherung besteht nur, wenn das versicherte Mitglied die Wohnung noch bewohnt. Nicht versichert sind also Mitmieter einer Wohnung, aus der das versicherte Mitglied ausgezogen ist.

1.4. Versicherungsumfang: für jeden Versicherungsfall werden Rechtsschutzleistungen bis zu € 103.000,– übernommen. Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Interessenswahrnehmung mit sämtlichen Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Von der Versicherungsleistung tragen Sie einen Eigenanteil von 10 %, mindestens aber € 75,–. Nicht mitversichert ist die vor- und außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts; denn dafür gibt es die kostenlose Rechtsberatung von MIETER HELFEN MIETERN.

1.5. Wartefrist: Ab der Anmeldung zur Rechtsschutzversicherung läuft die übliche Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, Rechtsschutz besteht erst für Fälle, die nach Ablauf der Wartefrist entstanden sind. Als Schadensfall gilt das Ereignis, das für den späteren Rechtsstreit als Ursache anzusehen ist (z. B. bei einer Klage wegen Mängelbeseitigung und Mietminderung der Zeitpunkt, zu dem die Mängel erstmals aufgetreten sind, oder bei einer Klage auf Rückzahlung der Kaution in der Regel der Zugang der Kündigung). Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt des Prozesses an, sondern darauf, wann die Ursache für den Rechtsstreit gelegt worden ist.

1.6. Vor jedem Prozessverfahren ist die Mietrechtsberatung von MIETER HELFEN MIETERN in Anspruch zu nehmen; dabei soll der ernsthafte Versuch einer außergerichtlichen Erledigung unternommen werden. (Siehe auch Ziffer 4.). Gehen Sie bei jeder Forderung des Vermieters oder bevor Sie eine Forderung stellen immer zuerst in unsere Beratung, da sonst bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung kein Versicherungsschutz besteht.

2. LAUFZEIT DER VERSICHERUNG

Der Gruppenvertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2020 und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Der Rechtsschutz endet automatisch, wenn Sie bei MIETER HELFEN MIETERN austreten oder sich im BeitragsRückstand befinden. Nach beendeter Mitgliedschaft ist die Inanspruchnahme des Prozesskostenschutzes nicht mehr möglich.

3. ÜBERTRAGUNG DES RECHTSSCHUTZES

Die übertragung von Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung sind nur möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

3.1. Das Mitglied verstirbt und ein im Haushalt lebender Familienangehöriger oder der Ehepartner, Erbe oder ein Mitmieter setzt das Mietverhältnis fort und übernimmt die Mitgliedschaft bei MIETER HELFEN MIETERN. Die Rechtsschutzversicherung wirkt nur dann ohne Unterbrechung weiter, wenn MIETER HELFEN MIETERN innerhalb von 3 Monaten ab dem Todesfall die übernahme der Mitgliedschaft vom Nachfolger schriftlich angezeigt wird.

3.2. Das Mitglied überträgt Mitgliedschaft und Rechtsschutz auf einen anderen Hauptmieter (Mitmieter) desselben bisher versicherten Mietverhältnisses. Bitte fordern Sie hierfür unsere Unterlagen "übertragung der Mitgliedschaft" an.

4. WAS TUN WENN SIE RECHTSSCHUTZ BENÖTIGEN?

4.1. Bevor Sie gerichtliche Schritte veranlassen, d.h. eine Klage einreichen oder abwehren wollen, müssen Sie zu einem Termin auf der Geschäftsstelle von MIETER HELFEN MIETERN gewesen sein; dies dient der Vorklärung, ob die formellen Voraussetzungen des Prozesskostenschutzes vorliegen. Hierbei Fällen Sie für die anschließende Deckungsanfrage ein Schadenanzeige-Formular aus und es wird Ihnen eine Anwältin/ein Anwalt empfohlen. Einen solchen Termin können Sie kurzfristig telefonisch vereinbaren. Bitte nehmen Sie dazu alle schriftlichen Mietunterlagen mit.

4.2. Danach beauftragen Sie selbst die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt. Der Rechtsschutz setzt anwaltliche Vertretung voraus, um Erfolg versprechende Prozessführung zu gewährleisten.

4.3. Die Rechtsschutz-Deckungsanfrage ist an MIETER HELFEN MIETERN zu richten; und zwar zusammen mit der von Ihnen ausgefüllten Schadenanzeige (siehe oben Ziffer 4.1). Das Schadenanzeige-Formular enthält weitere Hinweise für Ihre Anwältin/Ihren Anwalt.

4.4. Wir leiten den Antrag mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft an die Versicherung weiter und benachrichtigen Ihre Anwältin/Ihren Anwalt direkt über die Antwort der Versicherung.


EINE BITTE ZUM SCHLUSS

Informieren Sie uns über den Ausgang Ihres Prozesses, indem Sie uns eine Kopie des Urteils zuschicken! Das Urteil in Ihrem Verfahren kann anderen Mieterinnen und Mietern nützlich sein.


Stand: 01.01.2020

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

Am Mittwoch, 3. April 2024, ist die Beratungsstelle in Pasing geschlossen.

 

 

 

 

 

Am Donnerstag, 11. April 2024, ist die Beratungsstelle in Haidhausen geschlossen.

 

 

Unterstützung für unser Empfangstelefon gesucht

Für eine anspruchsvolle, interessante Telefontätigkeit am Empfang und für kleinere Büroarbeiten suchen wir ab sofort und längerfristig Unterstützung auf Minijobbasis.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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Energie sparen – Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Im Mieterspiegel Heft2/22 informierten wir Sie über die steigenden Energiekosten und ihre Folgen und gaben Tipps, wie Energie beim Heizen sowie beim Warmwasserverbrauch gespart werden kann.

Tatsächlich müssen wir alle aufgrund der bereits gestiegenen Energiepreise und vor allem im Hinblick auf die von Politik und Wirtschaft prognostizierten weiteren erheblichen Preissteigerungen (es wird derzeit von einer Verdreifachung der erforderlichen Vorauszahlungen ausgegangen) ein besonderes Augenmerk auf die Einsparung von Energie und die Reduzierung von Kosten richten.

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Verlängerung der Mieterschutzverordnung für 203 bayerische Gemeinden bis Ende 2025

Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.

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