Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

 

Bisher galt, dass der Kabelanschluss vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden konnte, unabhängig davon, ob dies genutzt wurde.

Da es mittlerweile viele unterschiedliche Empfangsarten für das Fernsehen und Hörfunk gibt auf die der Mieter zugreifen kann, wurde im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) das Nebenkostenprivileg bei den Kabel-TV-Kosten gestrichen. Der Gesetzgeber hielt es für unwirksam, einen Mieter zur Zahlung eines Fernsehempfangs zu verpflichten, den er möglicherweise nicht nutzt. Die Gesetzesänderung trat am 01.12.2021 in Kraft, die Übergangsfrist endet am 30.06.2024.

Dies bedeutet, dass die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter die Versorgung weiter zur Verfügung stellt und mit den Mietern einen zusätzlichen Vertrag abschließt, indem die Bereitstellung des Kabelfernsehens durch den Vermieter und die Zahlung der Gebühren durch den Mieter vereinbart wird. Es besteht keine Verpflichtung eine solche Vereinbarung abzuschlie0en.

Häufiger wird der Vermieter die Sammelverträge für den Kabelanschluss kündigen, da ansonsten die Kosten von diesen zu tragen sind. Hierüber muss der Vermieter die Mieter informieren.

Für viele Mieter stellt sich nun die Frage, wie der Fernsehempfang in der Wohnung weiter gewährleistet wird. Wichtig ist hierbei, dass der Mieter selbst tätig werden muss.

Wer seinen Kabelanschluss behalten möchte, kann dies tun und einen Einzelnutzer-Vertag mit dem Kabelanbieter des bereits installierten Hausnetzes abschließen. Da die Kabelanbieter einem Konkurrenzdruck unterliegen, werden sich diese sicher mit den Mietern in Verbindung setzen. Die Gebühren für solche Einzelverträge dürften nur geringfügig steigen. Wer möchte, kann Internet und Telefon weiter über den Kabelanschluss laufen lassen und nur für den Fernseher eine andere Quelle nutzen.

Eine andere Möglichkeit ist das Smart TV über die Streamingdienste (IPTV), wobei es hier zahlreiche Provider gibt, der Fernsehempfang von der Internetverbindung abhängig ist. Alle öffentlich- rechtlichen und privaten Senderkönnen dabei auch auf mobilen Geräten empfangen werden.

Weiterhin kann auf Satellitenempfang umgestellt werden, die Auswahl an, insbesondere fremdsprachigen Sendern ist größer. Hier fallen zwar keine monatlichen Gebühren an, jedoch sind die Kosten der Anschaffung und Montage hoch und grundsätzlich eine Zustimmung des Vermieters erforderlich, wobei hier oft die optischen Beeinträchtigungen für die Verweigerung vorgetragen werden.

Digitales Antennenfernsehen (DVB-T2) als weitere Möglichkeit ist stark vom Standort abhängig. Benötigt werden neben einer DBV-T2- Antenne ein Koaxkabel sowie ein DVB-T2-HD-kompatiblen Receiver. Privatsender sind kostenpflichtig.  

Letztendlich muss individuell abgewogen werden, was die beste Fernsehlösung ist

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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