WOHNFLÄCHENBERECHNUNG

Die Beratung bei MIETER HELFEN MIETERN hat ergeben, daß eine genaue Berechnung der Wohnfläche Ihrer Wohnung notwendig ist. Wir können Ihnen dazu die Hilfe eines Fachmanns vermitteln. Die angegebenen Kosten gelten nur für Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Bitte legen Sie bei dem Termin Ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vor, um in den Genuss des Vorzugspreises zu kommen. für Nicht-Mitglieder gelten andere (höhere) Kostensätze.


WIE WIRD DIE WOHNFLÄCHENBERECHNUNG ERSTELLT?

Beim vereinbarten Termin werden die Räume Ihrer Wohnung exakt vermessen. Entsprechend dem Aufmaß wird eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) erstellt. Diese Berechnung wird Ihnen per Post zugestellt. Wichtig und notwendig ist allerdings, dass alle Räume Ihrer Wohnung für das Aufmaß zugänglich sind. Eventuell zugestellte Raumteile sollten vor dem Aufmaßtermin frei geräumt werden.

WIE ERTEILEN SIE DEN AUFTRAG ZUR WOHNFLÄCHENBERECHNUNG?

Setzen Sie sich mit dem untengenannten Fachmann in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch eine telefonische Beauftragung) mit ihm einen geeigneten Termin.

WIEVIEL KOSTET EINE WOHNFLÄCHENBERECHNUNG?

Die Kosten für die Wohnflächenberechnung sind nach der Größe der Wohnung gestaffelt:

bis 60 qm Wohnfläche: € 60,–
bis 90 qm Wohnfläche: € 80,–
bis 120 qm Wohnfläche: € 90,–
über 120 qm Wohnfläche: € 100,–

 

Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale von € 10,– im Stadtgebiet München. Liegt die Wohnung außerhalb Münchens erhöht sich die Fahrtkostenpauschale (ab € 15,– bzw. nach Absprache). Die Bezahlung erfolgt beim Aufmaßtermin direkt an den Aufmaßnehmer.


KONTAKT

Dipl. Ing. (FH) Architekt Reiner Braun
Lindenschmitstraße 27, 81371 München
Tel. (089) 760 23 49 / Fax (089) 76 77 59 37

Dipl. Ing. Architekt Wolfgang Jammernegg
Preysingstr. 8, 81667 München
Tel. (089) 44 76 00 93
 
Dipl. Ing. Pierre Wurmbauer
Architektur + Licht
Theodor-Storm-Str. 7, 81245 München
Tel. (089) 820 85 993

 

Herr Ugur Yildirim

Geprüfter Gutachter für Schäden an Gebäuden,

Baumängel und Immobilienbewertungen

Mangfallstr. 25, 81547 München
Tel. (089) 641 674 03 oder 0151-70152777

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BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

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  • Bitte beachten Sie die Änderung: unsere Geschäftsstelle ist ab sofort freitags zwischen 8:30 und 12:30 Uhr geöffnet.

 

 

Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Wie wohnt München-Bericht zur Wohnungssituation

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.

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Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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