Informationen über Wohnungspolitik, Mietrecht und die Arbeit des Vereins erhalten Sie als kostenloses Abo im Zuge Ihrer Mitgliedschaft.
Download MieterSpiegel Ausgabe 03/2024
vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
Vele Berechtigte stellen aber keinen Antrag, sei es aus Unwissenheit, aus Scham oder aus Überforderung angesichts der Formularfülle….
In Zeiten stetig steigender Mieten, sehr hoher Energiekosten und Verbraucherpreisen sind immer mehr Menschen nicht mehr in der Lage mit dem eigenen Einkommen diese Kosten zu tragen.
Hier setzt das Wohngeld an, als eine staatliche Leistung, gemeinsam getragen von Bund und Ländern, auf die es ein garantiertes Recht gibt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Wohngeld gibt es entweder als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Lastenzuschuss für Menschen im selbst genutzten Wohneigentum. Auch Menschen im Pflegeheim können einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen. Diesen staatlichen Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung, sollte also jede/r unbedingt beantragen.
Grundsätzlich gilt:
Wohngeld ist keine vollständige Übernahme der Wohnkosten, sondern ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit deren Einkommen zu gering ist, zur vollständigen Deckung der Wohnkosten. Dabei ist es egal, ob es sich um eine öffentlich geförderte oder frei finanzierte Mietwohnung handelt.
Um den Zuschuss zu bekommen, muss man also eigenes Einkommen haben, wie Lohn/ Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld. Bürgergeldbezieher haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da diese Leistung dort bereits mit eingerechnet ist. Ebenso erhalten Menschen, die Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe bei Erwerbsminderung, Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, kein Wohngeld.
Durch die Wohngeldreform vor über einem Jahr wurde das Wohngeld deutlich erhöht, im Durchschnitt beträgt das Wohngeld nun 370 EUR im Monat, (davor waren es180 EUR). Wie schon erwähnt wurde auch der Kreis der Berechtigten deutlich erhöht.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab:
von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, vom monatlichen Gesamteinkommen, der zu berücksichtigten Miethöhe (vertraglich vereinbarte Miete einschließlich der kalten Nebenkosten/fürdie Heizkosten gibt es einen pauschalen Zuschlag nach Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder), und dem Wohnort, da sich die Mieten in Deutschland stark unterscheiden. Auch vorhandenes Vermögen spielt eine Rolle, allerdings wurden die Vermögensfreigrenzen kräftig angehoben: 60.000 EUR für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, 30.000 EUR für jedes weitere. Grundsätzlich müssen Besitztümer offengelegt werden, aber vieles was zum Leben gehört, darf nicht angerechnet werden.
Wohngeldantrag:
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt! Dabei ist der Termin der Antragstellung wichtig, denn Wohngeld wird immer erst ab dem Zeitpunkt des Antrages ausgezahlt, also nicht für zurückliegende Zeiträume. Wer also berechtigt ist, Wohngeld zu beziehen, sollte nicht zögern, den Antrag gleich zu stellen - zumal die Bearbeitungszeiten der Stadt länger dauern können. Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von12 Monaten bewilligt, danach muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Den Antrag gibt es in München in den Sozialbürgerhäusern, an den Infotheken im Amt für Wohnen und Migration, bei der Stadtinformation im Rathaus und im Internet. Wohngeldanträge für Wohnraum außerhalb Münchens gibt es bei den jeweiligen Gemeinden.
Zum ausgefüllten Antrag sind zahlreiche Unterlagen beizulegen, u.a. Verdienstbescheinigungen, Bescheide über Renten/Pensionen, evtl. Einkommensteuerbescheid, Kindergeldnachweis, Arbeitslosengeldbescheid und sonstige Nachweise wie z.B. Kapitalerträge. Nachweise über die Miete wie Mietquittungen sowie Mietvertrag.
Wohngeldanträge für Stadt München können per Post an das Amt für Wohnen und Migration, Werinherstr. 87 in 81541 München geschickt oder persönlich an den Infotheken abgegeben werden.
Hilfe beim Antrag unter:
www.muenchen.de (Stichwort Wohngeld), hier gibt es auch einen Wohngeldrechner, zur ersten Orientierung,
Kritische Anmerkung zum Schluss:
Wohngeld ist ein Instrument des Staates, die Last der hohen Wohnkosten abzumildern, die Unterstützung kommt direkt bei den Menschen an und hilft auf jeden Fall in der Situation. Es ist aber kein Instrument, um weiter steigende Mieten zu verhindern. Im Gegenteil, Kritiker sehen hier eher eine staatliche Förderung hoher und überteuerter Mieten (und das jährlich in Milliardenhöhe)
Bitte beachten Sie die Änderung: unsere Geschäftsstelle ist ab sofort freitags zwischen 8:30 und 12:30 Uhr geöffnet.
vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
[...]Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.
[...]Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.
Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.
[...]"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände" ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.
[...]Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.
[...]
Unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter. |
||
Weißenburger Straße 25, 81667 München | ||
Bürozeiten: | Mo-Do | 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.30 Uhr | |
Copyright 2024 Münchner Mieterverein e.V.