MITGLIEDSBEITRAG UND GEBÜHREN

ab 01.01.2023 (beschlossen auf der Vorstandssitzung vom 02.05.2022)

1. MITGLIEDSBEITRAG

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 62,– pro Kalenderjahr; bei Neueintritt in den Verein zwischen dem 01.07. und dem 31.12. beträgt der Mitgliedsbeitrag € 31– für das laufende Kalenderjahr.

2. RECHTSSCHUTZBEITRAG

Der Rechtsschutzbeitrag beträgt € 25,– (inkl. Verwaltungskostenanteil) pro Kalenderjahr; bei Neueintritt in den Verein zwischen dem 01.07. und dem 31.12. beträgt der Rechtsschutzbeitrag € 12,50 (inkl. Verwaltungskostenanteil) für das laufende Kalenderjahr. Eine neue Mitgliedschaft ohne Rechtsschutzbeitrag ist seit dem 01.01.1994 nur möglich, wenn zum Zeitpunkt des Beitritts ein bereits bestehender Mietrechtsschutz nachgewiesen werden kann. Der Nachweis erfolgt durch eine Kopie der Versicherungspolice, die dem Verein bis spätestens zum 3. Werktag des auf den Beitritt folgenden Monats vorliegen muss.

3. BEITRAGSPFLICHT, FÄLLIGKEIT

Bei bestehender Mitgliedschaft sind die Jahresbeiträge im Voraus zum Kalenderjahr zu entrichten. Bei Neueintritt werden die vollen oder gegebenenfalls halben Jahresbeiträge sofort fällig.

4. AUFNAHMEGEBÜHR

Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, zahlen zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von € 12,–, die zusammen mit den Beiträgen sofort fällig wird.

5. VERWALTUNGSGEBÜHR

Für Mitglieder, die zur Abbuchung der Beiträge keine Einzugsermächtigung erteilen, fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von € 5,– pro Jahr an. Diese ist unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts bei Fälligkeit des Beitrags zu bezahlen.

6. RÜCKLASTGEBÜHR

Kommt es durch Verursachung des Mitglieds zu einem Rückläufer im Lastschriften-Einzugsverfahren, werden die dem Verein hierdurch entstehenden Kosten mindestens jedoch € 10,– dem Mitglied in Rechnung gestellt.

7. MAHNGEBÜHR

Ausstehende Beträge können angemahnt werden. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von € 5,– erhoben. Bei Restforderungen aus einem Beitragsjahr, die unter € 10,– bleiben, kann der Verein auf Zahlungserinnerungen verzichten. Diese Beiträge werden der nächsten Jahresrechnung zugeschlagen.

8. BANKDATEN

Postbank München

IBAN: DE72 7001 0080 0299 9388 04          BIC: PBNKDEFF                                                                  

 

 

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

 

  • Bitte beachten!
  •  
  • Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, ist unsere Geschäftsstelle ab 12:30 Uhr geschlossen
  • Die Abendberatung in Giesing entfällt.

 

 

 

Mietanpasung für öffentlich geförderte Wohnungen

Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können zum 01.01.2026 angehoben werden. Ab diesem Zeitraum gelten neue Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten.

[...]

Mieterschutzverordnung bis 31.12.2029 verlängert!

Die aktuelle bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) läuft am 31.12.2025 aus.

[...]

Neues zur Mietpreisbremse

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

 

Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.

Diese wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen.

[...]

Der neue Mietspiegel für München 2025

Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

[...]

Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

[...]

CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

[...]