Neues zur Mietpreisbremse

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

 

Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.

Diese wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen.

 

Die Mietpreisbremse regelt, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Grundsätzlich ist die Verlängerung für Mieter eine gute Nachricht. Jedoch wurde die Novelle inhaltlich ohne Änderungen fortgeführt, sodass weiterhin zahlreiche Ausnahmen gegen die Anwendung der Mietpreisbremse gelten.

Hier hätte es insbesondere einer Änderung der Neubaugrenze bedurft, da Wohnungen ab einem Baujahr 2014 von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Zudem hätten Regelungen für möbliert vermietete Wohnungen und Kurzzeitvermietungen aufgenommen werden müssen.

In Bayern läuft die Mieterschutzverordnung, welche die Anwendung der Mietpreisbremse im Bundesland regelt, Ende 2025 und bedarf ebenfalls einer Verlängerung.

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Mietanpasung für öffentlich geförderte Wohnungen

Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können zum 01.01.2026 angehoben werden. Ab diesem Zeitraum gelten neue Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten.

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Mieterschutzverordnung bis 31.12.2029 verlängert!

Die aktuelle bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) läuft am 31.12.2025 aus.

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Der neue Mietspiegel für München 2025

Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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