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Hilfe durch sachkundige Zeugen
Bevor Sie mit Malerarbeiten oder Reparaturen beginnen, sollten Sie rechtzeitig die Mieterberatung aufsuchen und klären, in welchem vertragsgemäßen Zustand Sie die Wohnung am Ende der Mietzeit zurückgeben müssen. Bitte beachten Sie auch, daß nicht alles, was hierzu im Mietvertrag steht, wirksam sein muß. Der Wohnungsabnehmer kann Ihnen keine rechtlichen Auskünfte geben; seine Tätigkeit beschränkt sich auf eine sachliche Zustandsbeschreibung und Beurteilung der Räume, Installationen und Einbauten der Mietwohnung. Die angegebenen Kosten gelten nur für Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Bitte legen Sie bei dem Termin Ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vor, um in den Genuss des Vorzugspreises zu kommen. für Nicht-Mitglieder gelten andere (höhere) Kostensätze.
Die von uns empfohlenen Wohnungsabnehmer sind unabhängige, sachkundige Personen. Beim vereinbarten Termin stellt der Wohnungsabnehmer den Zustand der Wohnung zu diesem Zeitpunkt fest und fertigt ein Protokoll an. Das Original des Protokolls erhalten Sie als Auftraggeber. Bei späteren Streitfällen kann dieser Wohnungsabnehmer auch als sachkundiger Zeuge für das gerichtliche Verfahren benannt werden.
Setzen Sie sich mit einem der untengenannten Fachleute in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch eine telefonische Beauftragung) mit ihm einen geeigneten Termin.
Der Wohnungsabnehmer verlangt z.Zt. für seine Tätigkeit € 60,– sowie eine Fahrtkostenpauschale von € 15,– im Stadtgebiet München. Außerhalb Münchens muss eine höhere Fahrtkostenpauschale bezahlt werden (ab € 15,– bzw. nach Absprache). für Häuser, Reihenhäuser und große Wohnungen (ab ca. 100 qm) werden € 95,– verlangt. Die Bezahlung erfolgt vorab beim Besichtigungstermin direkt an den Wohnungsabnehmer.
Dipl. Ing. (FH) Architekt Reiner Braun
Lindenschmitstraße 27, 81371 München
Tel. (089) 760 23 49 / Fax (089) 76 77 59 37
Anmerkung: Mitglieder des Vereins sollen bitte Ihre Mitgliedschaft bei MHM erwähnen. Herr Braun bietet seine Hilfe nur Mitgliedern an.
Dipl. Ing. Architekt Wolfgang Jammernegg
Preysingstr. 8, 81667 München
Tel. (089) 44 76 00 93
Dipl. Ing. Pierre Wurmbauer
Architektur + Licht
Theodor-Storm-Str. 7, 81245 München
Tel. (Tel. (089) 820 85 993
Herr Ugur Yildirim
Geprüfter Gutachter für Schäden an Gebäuden,
Baumängel und Immobilienbewertungen
Mangfallstr. 25, 81547 München
Tel. (089) 641 674 03 oder 0151-70152777
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte beachten Sie die Änderung: unsere Geschäftsstelle ist ab sofort freitags zwischen 8:30 und 12:30 Uhr geöffnet.
vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
[...]Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.
[...]Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.
Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.
[...]"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände" ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.
[...]Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.
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