HILFE BEI FEUCHTSCHÄDEN

Die Beratung bei MIETER HELFEN MIETERN hat ergeben, dass eine sachkundige technische Beurteilung von Feuchteschäden in Ihrer Wohnung notwendig ist. Wir können Ihnen dazu die Hilfe eines Fachmanns vermitteln. Die angegebenen Kosten gelten nur für Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Bitte legen Sie bei dem Termin Ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vor, um in den Genuss des Vorzugspreises zu kommen. für Nicht-Mitglieder gelten andere (höhere) Kostensätze.


WIE WERDEN DIE SCHÄDEN AUFGENOMMEN?

Die von uns empfohlenen Ingenieure sind unabhängige, sachkundige Personen. Beim vereinbarten Termin werden an den betroffenen Bauteilen eine Oberflächenmessung der Feuchte und der Temperatur sowie eine Messung der Raumluft durchgeführt. Aktuelle schäden werden mit Fotos dokumentiert. Anschließend wird ein Protokoll, ergänzt durch Ihre Angaben (siehe unten), über die Feuchteschäden mit Feststellung der wahrscheinlichen Schadensursache angefertigt. Dieses Protokoll erhalten Sie per Post zugesandt.


WELCHE ANGABEN VON IHNEN SIND ERFORDERLICH?

Folgende Angaben werden für die sachgerechte Feuchteschädenfeststellung benötigt:

  • Wann trat der Feuchteschaden zuerst auf?
  • Hatten Vorbewohner bereits einen Feuchteschaden?
  • Haben oder hatten Nachbarn einen Feuchteschaden?
  • Welche Bauarbeiten wurden in den letzten Jahren am Haus vorgenommen (z.B. Einbau neuer Fenster)?
  • Ihr Einzugsdatum und das ungeführe Alter des Hauses Anzahl der Personen im Haushalt und Größe der Wohnung Angaben über Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten Ihre Nutzungsgewohnheiten der Wohnung.

WIEVIEL KOSTET DIE FESTSTELLUNG DER FEUCHTSCHÄDEN?

Die Kosten betragen zur Zeit € 130,– sowie eine Fahrtkostenpauschale von € 10,– im Stadtgebiet München. Liegt die Wohnung außerhalb Münchens, erhöht sich die Fahrtkostenpauschale (ab € 15,– bzw. nach Absprache). Die Bezahlung erfolgt beim Feststellungstermin.


WIE ERTEILEN SIE DEN AUFTRAG?

Setzen Sie sich mit einem der untengenannten Ingenieure in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch telefonische Beauftragung) mit ihm einen geeigneten Termin.

Dipl. Ing. Pierre Wurmbauer
Architektur + Licht
Theodor-Storm-Str. 7, 81245 München
Tel. (089) 820 85 993

 

Herr Ugur Yildirim

Geprüfter Gutachter für Schäden an Gebäuden,

Baumängel und Immobilienbewertungen

Mangfallstr. 25, 81547 München
Tel. (089) 641 674 03 oder 0151 70152777

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Herr Dennis Lieckfeldt, B. Eng

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Ingenieurbüro Lieckfeldt

Gartenweg 1

84576 Teising

Tel. 0160 95462037

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BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

 

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Der neue Mietspiegel für München 2025

Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

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Mieter für ZDF-Sendung gesucht

Liebe Mieterinnen und Mieter,
für die Sendung ZDF Frontal mache ich einen Bericht zu möbliertem (und temporären) Wohnen. Die Zahl solcher Angebote hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, und mit ihr die Kritik daran - z.B. dass die Mietpreise zu hoch und intransparent sind und dass manche Vermittler von temporären Wohnen einen mangelhaften Service haben.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

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