HILFE BEI FEUCHTSCHÄDEN

Die Beratung bei MIETER HELFEN MIETERN hat ergeben, dass eine sachkundige technische Beurteilung von Feuchteschäden in Ihrer Wohnung notwendig ist. Wir können Ihnen dazu die Hilfe eines Fachmanns vermitteln. Die angegebenen Kosten gelten nur für Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Bitte legen Sie bei dem Termin Ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vor, um in den Genuss des Vorzugspreises zu kommen. für Nicht-Mitglieder gelten andere (höhere) Kostensätze.


WIE WERDEN DIE SCHÄDEN AUFGENOMMEN?

Die von uns empfohlenen Ingenieure sind unabhängige, sachkundige Personen. Beim vereinbarten Termin werden an den betroffenen Bauteilen eine Oberflächenmessung der Feuchte und der Temperatur sowie eine Messung der Raumluft durchgeführt. Aktuelle schäden werden mit Fotos dokumentiert. Anschließend wird ein Protokoll, ergänzt durch Ihre Angaben (siehe unten), über die Feuchteschäden mit Feststellung der wahrscheinlichen Schadensursache angefertigt. Dieses Protokoll erhalten Sie per Post zugesandt.


WELCHE ANGABEN VON IHNEN SIND ERFORDERLICH?

Folgende Angaben werden für die sachgerechte Feuchteschädenfeststellung benötigt:

  • Wann trat der Feuchteschaden zuerst auf?
  • Hatten Vorbewohner bereits einen Feuchteschaden?
  • Haben oder hatten Nachbarn einen Feuchteschaden?
  • Welche Bauarbeiten wurden in den letzten Jahren am Haus vorgenommen (z.B. Einbau neuer Fenster)?
  • Ihr Einzugsdatum und das ungeführe Alter des Hauses Anzahl der Personen im Haushalt und Größe der Wohnung Angaben über Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten Ihre Nutzungsgewohnheiten der Wohnung.

WIEVIEL KOSTET DIE FESTSTELLUNG DER FEUCHTSCHÄDEN?

Die Kosten betragen zur Zeit € 130,– sowie eine Fahrtkostenpauschale von € 10,– im Stadtgebiet München. Liegt die Wohnung außerhalb Münchens, erhöht sich die Fahrtkostenpauschale (ab € 15,– bzw. nach Absprache). Die Bezahlung erfolgt beim Feststellungstermin.


WIE ERTEILEN SIE DEN AUFTRAG?

Setzen Sie sich mit einem der untengenannten Ingenieure in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch telefonische Beauftragung) mit ihm einen geeigneten Termin.

Dipl. Ing. Pierre Wurmbauer
Architektur + Licht
Theodor-Storm-Str. 7, 81245 München
Tel. (089) 820 85 993

 

Herr Ugur Yildirim

Geprüfter Gutachter für Schäden an Gebäuden,

Baumängel und Immobilienbewertungen

Theodolindenstr.95, 81545 München
Tel. (089) 641 674 03 oder 0151 70152777

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!                                                                                                                                                                                                                                                                                     

Herr Dennis Lieckfeldt, B. Eng

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Ingenieurbüro Lieckfeldt

Gartenweg 1

84576 Teising

Tel. 0160 95462037

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BITTE BEACHTEN

Der neue Mietspiegel für München 2023

Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.

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Geänderte Öffnungszeiten:

Am Montag, 02.Oktober 2023, ist die Geschäftsstelle geschlossen. Die telefonische Rechtsberatung entfällt ebenfalls.

Am Mittwoch, 04.Oktober 2023, ist die Beratungsstelle in Pasing geschlossen.

Energie sparen – Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Im letzten Mieterspiegel (Ausgabe 2/22) informierten wir Sie über die steigenden Energiekosten und ihre Folgen und gaben Tipps, wie Energie beim Heizen sowie beim Warmwasserverbrauch gespart werden kann.

Tatsächlich müssen wir alle aufgrund der bereits gestiegenen Energiepreise und vor allem im Hinblick auf die von Politik und Wirtschaft prognostizierten weiteren erheblichen Preissteigerungen (es wird derzeit von einer Verdreifachung der erforderlichen Vorauszahlungen ausgegangen) ein besonderes Augenmerk auf die Einsparung von Energie und die Reduzierung von Kosten richten.

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Verlängerung der Mieterschutzverordnung für 203 bayerische Gemeinden bis Ende 2025

Kurz vor knapp, aber gerade noch rechtzeitig hat die Bayerische Staatsregierung am 14.12.2021 die bayerische Mieterschutzverordnung bis zum 31.12.2025 verlängert.

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Gentrifiziert, luxussaniert, herausmodernisiert - die Geschichte einer ganz legalen (?) Entmietung in drei Akten! Hier direkt zum Hören:

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Mut zur Lücke - Genossenschaftliches Wohnprojekt in Haidhausen-Metzgerstraße 5a

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Mit den Stimmen von CSU, SPD und den Grünen hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 10. März den Planungsprozess zur Bebauung des Eggartens einen Schritt weiter gebracht. Das Projekt ist höchst umstritten. Klima- und Artenschutz, so die Kritik, bleiben auf der Strecke.

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