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Download MieterSpiegel Ausgabe 03/2024
Die Beratung bei MIETER HELFEN MIETERN hat ergeben, dass eine sachkundige technische Beurteilung von Feuchteschäden in Ihrer Wohnung notwendig ist. Wir können Ihnen dazu die Hilfe eines Fachmanns vermitteln. Die angegebenen Kosten gelten nur für Mitglieder von MIETER HELFEN MIETERN. Bitte legen Sie bei dem Termin Ihren Mitgliedsausweis unaufgefordert vor, um in den Genuss des Vorzugspreises zu kommen. für Nicht-Mitglieder gelten andere (höhere) Kostensätze.
Die von uns empfohlenen Ingenieure sind unabhängige, sachkundige Personen. Beim vereinbarten Termin werden an den betroffenen Bauteilen eine Oberflächenmessung der Feuchte und der Temperatur sowie eine Messung der Raumluft durchgeführt. Aktuelle schäden werden mit Fotos dokumentiert. Anschließend wird ein Protokoll, ergänzt durch Ihre Angaben (siehe unten), über die Feuchteschäden mit Feststellung der wahrscheinlichen Schadensursache angefertigt. Dieses Protokoll erhalten Sie per Post zugesandt.
Folgende Angaben werden für die sachgerechte Feuchteschädenfeststellung benötigt:
Die Kosten betragen zur Zeit € 130,– sowie eine Fahrtkostenpauschale von € 10,– im Stadtgebiet München. Liegt die Wohnung außerhalb Münchens, erhöht sich die Fahrtkostenpauschale (ab € 15,– bzw. nach Absprache). Die Bezahlung erfolgt beim Feststellungstermin.
Setzen Sie sich mit einem der untengenannten Ingenieure in Verbindung und vereinbaren Sie (in der Regel durch telefonische Beauftragung) mit ihm einen geeigneten Termin.
Dipl. Ing. Pierre Wurmbauer
Architektur + Licht
Theodor-Storm-Str. 7, 81245 München
Tel. (089) 820 85 993
Herr Ugur Yildirim
Geprüfter Gutachter für Schäden an Gebäuden,
Baumängel und Immobilienbewertungen
Mangfallstr. 25, 81547 München
Tel. (089) 641 674 03 oder 0151 70152777
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Herr Dennis Lieckfeldt, B. Eng
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Ingenieurbüro Lieckfeldt
Gartenweg 1
84576 Teising
Tel. 0160 95462037
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Bitte beachten Sie die Änderung: unsere Geschäftsstelle ist ab sofort freitags zwischen 8:30 und 12:30 Uhr geöffnet.
vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
[...]Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.
[...]Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.
Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.
[...]"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände" ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.
Alle zwei Jahre veröffentlicht die Stadt München den Bericht zur Wohnungssituation in München. Aktuell liegt der 18. Bericht vor. Er umfasst die Jahre 2020/21 und zeigt die wichtigsten Entwicklungen am Wohnungs- und Immobilienmarkt in München.
[...]Am 16. März 2023 wurde der Mietspiegel für München 2023 vom Sozialausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Am 22. März 2023 wurde der neue Mietspiegel von der Vollversammlung des Stadtrates als qualifizierter Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkannt.
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