Mitgliederzeitung
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Download MieterSpiegel Ausgabe 01/2026Die aktuelle bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) läuft am 31.12.2025 aus.
In der MiSchuV ist geregelt, in welchen bayerischen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Regeln hinsichtlich der Mietpreisbremse, der 15 %-igen Kappungsgrenze und der 10-jährigen Kündigungssperrfrist in sog. Umwandlungsfällen gelten.
Zwar wurde erwartet, dass eine Verlängerung erfolgen würde, sicher war dies aber nicht.
Nunmehr hat die bayerische Staatsregierung Sicherheit geschaffen und am 16.12.25 die Neufassung der MiSchuV erlassen. Diese tritt am 01.01.26 in Kraft und ist nun bis 31.12.2029 gültig.
Die Regelungen der Mietpreisbremse sind ab 2026 dann für 285 statt bisher 208 bayerische Städte und Gemeinden gültig. 100 Gemeinden wurden neu als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft, es sind aber auch 23 Gemeinden aus der sog. Gebietskulisse entfallen.
Ein Überblick zur Mietrechtsreform
Am 29.04.2026 hat die Bundesregierung Änderungen im Wohnraummietrecht beschlossen. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren, inhaltliche Änderungen sind noch möglich.
[...]Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können zum 01.01.2026 angehoben werden. Ab diesem Zeitraum gelten neue Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten.
[...]Die aktuelle bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) läuft am 31.12.2025 aus.
[...]Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.
Diese wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen.
[...]Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.
[...]vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
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