Leerstand ist kein Kavaliersdelikt – Zweckentfremdung

Wohnraum in München ist knapp. Um zu verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum dem Markt entzogen wird, hat die Landeshauptstadt München eine Zweckentfremdungsverordnung erlassen. Durch diese soll verhindert werden, dass Wohnraum zu anderen Zwecken als seiner eigentlichen Bestimmung - nämlich Wohnzwecke - benutzt wird.

Verboten ist es, ohne Genehmigung eine Wohnung beruflich oder gewerblich oder zur Fremdenbeherberbung zu nutzen, abzubrechen oder länger als drei Monate leer stehen zu lassen. Ob und inwieweit eine solche unzulässige Nutzung vorliegt, wird durch die Landeshauptstadt München geprüft. Ist eine nicht genehmigte Zweckentfremdung festgestellt worden, kann die Landeshauptstadt München ein Bussgeld bis zu 500.000 € verhängen. Besteht der Verdacht, dass eine Wohnung zweckentfremdet worden sein könnte, hat jede*r Bürger*in die Möglichkeit, dies der zuständigen Abteilung Wohnraumerhalt der LH München mitzuteilen. Neben der auch bisher schon bestehenden Möglichkeit, einen Verdacht auf Zweckentfremdung persönlich oder telefonisch mitzuteilen, besteht nun auch die Möglichkeit dies online zu erledigen. Die Behörden sind auf diese Mitwirkung angewiesen, um möglichst viele Zweckentfremdungen verhindern bzw. abstellen zu können. Weitere Erläuterungen zur Zweckentfremdung und das Eingabetool für die Mitteilung sind auf der Website der LH München unter www.muenchen.de/zweckentfremdung zu finden.

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