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Download MieterSpiegel Ausgabe 01/2025
Eine erfreuliche Nachricht: Das Wohngeld wird um einen Heizkostenzuschuss erhöht. Ab 2021 soll der Heizkostenanteil beim Wohngeld steigen!
Damit soll verhindert werden, dass die Kosten für den Klimaschutz Menschen mit geringem Einkommen nicht übermäßig belasten.
(Zur Erinnerung: seit Oktober 2019 gilt der Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Steuer ab 2021). Über das Wohngeld wird nun für diejenigen die Härte ausgeglichen, die wegen der CO2 -Steuer mehr für das Heizen zahlen müssen.
10 % soll der Anstieg des Wohngeldes ab 2021 betragen – dies bedeutet laut Schätzung der Bundesregierung im Schnitt ca. 15 Euro pro Monat für einen Haushalt, der bereits Wohngeld bezieht.
Am 15.11.2019 wurde übrigens das neue Wohngeldstärkungsgesetz 2020 –nun auch vom Bundesrat (nach dem Bundestag) verabschiedet. Für Wohngeldbezieher soll dadurch der Zuschuss um etwa 30 Prozent steigen, die Zahl der Wohngeldberechtigten wird mit dem neuen Gesetz um 40 Prozent zunehmen. Daher sollten alle, die bisher keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, diesen unbedingt erneut prüfen!
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Der Bundestag hat am 26.06.2025 eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.
Diese wäre ansonsten Ende 2025 ausgelaufen.
[...]Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.
[...]vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.
Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.
[...]Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.
[...]"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände" ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.
Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.
Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.
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