Online-Beitritt

zum Verein MIETER HELFEN MIETERN, Münchner Mieterverein e.V.

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Der Beitrag ist sofort fällig. Er wird im Beitrittsjahr zum 15. des dem Beitritt folgenden Monats von Ihrem Konto abgebucht, maßgebend ist hierbei das Datum der Aufnahme! Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag.
Der jährliche Folgebeitrag ist immer zum Jahresanfang fällig und wird am 10. Januar eines Jahres abgebucht. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag.

Zahlungsweise*

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE38ZZZ00000016842

Ich ermächtige Mieter helfen Mietern e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Mieter helfen Mietern e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kreditinstitut des Zahlers (Name)
(BIC*)

IBAN*

(*BIC und IBAN Nummer finden Sie z.B. auf Ihren Kontoauszügen)

Vorname und Name des Kontoinhabers


Sie bekommen nach Eingang des Online-Aufnahmeantrags schnellstmöglich eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft per E-Mail.

Dabei wird ihnen eine Mitgliedsnummer mitgeteilt.

BITTE BEACHTEN

Geänderte Öffnungszeiten:

 

  • Bitte beachten!
  •  
  • Am Freitag, den 02. Mai 2025 ist die Geschäftsstelle geschlossen und telefonisch nicht erreichbar.

 

 

Der neue Mietspiegel für München 2025

Am 20. März 2025 wurde der Mietspiegel für München 2025 vom Sozialausschuss des Stadtrats der Landeshauptstadt München beschlossen und veröffentlicht. Die Vollversammlung des Stadtrates wird diesen Beschluss voraussichtlich am 22. März 2025 bestätigen und den neuen Mietspiegel für München als qualifizierten Mietspiegel i.S.d. § 558 d BGB anerkennen.

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Mieter für ZDF-Sendung gesucht

Liebe Mieterinnen und Mieter,
für die Sendung ZDF Frontal mache ich einen Bericht zu möbliertem (und temporären) Wohnen. Die Zahl solcher Angebote hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, und mit ihr die Kritik daran - z.B. dass die Mietpreise zu hoch und intransparent sind und dass manche Vermittler von temporären Wohnen einen mangelhaften Service haben.

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Wohngeld – ein kurzer Überblick

vorab: Mieter helfen Mietern bietet keine Beratung zum Thema Wohngeld an, wir können betroffene Mitglieder bei Anfrage lediglich auf die zuständigen Stellen – wie z.B. die Sozialbürgerhäuser - verweisen.

Wohngeld richtet sich vor allem an Menschen mit eigenem, aber eher niedrigem Einkommen, welches aber doch noch über Sozialhilfeniveau liegt. Seit der Wohngeldreform vom 1.1. 2023 haben noch mehr Menschen Anspruch darauf.

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CO2 Abgabe – Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter:

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte CO2 Abgabe. Wer mit Öl oder Gas heizte, musste danach eine zusätzliche Abgabe bezahlen, die einen zu hohen CO2-Ausstoß von Gebäuden verhindern soll. Bis Ende 2022 trugen diese Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung allein die Mieter.

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Unbedingt anhören

"Der ganz normale Wohn-Sinn: Ein Halleluja für vier Wände"  ein Podcast von Thomas Grasberger, Journalist, Redakteur und Autor.

https://www.br.de/mediathek/podcast/bayerisches-feuilleton/der-ganz-normale-wohn-sinn-ein-halleluja-fuer-vier-waende/2081274

 

 

 

 

Kabelfernsehen in der Mietwohnung

Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird abgeschafft.

Ab dem 01.07.2024 entfällt die Zahlungsverpflichtung und die Mieter können frei wählen, über wen und wie sie das TV-Programm beziehen möchte.

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